DE10149690A1 - Maschine zum Bearbeiten von Lebensmitteln und zum Schneiden von Gemüse - Google Patents
Maschine zum Bearbeiten von Lebensmitteln und zum Schneiden von GemüseInfo
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Abstract
Eine Maschine dient zur Bearbeitung von Lebensmitteln und insbesondere zum Schneiden von Gemüse, Gemüseköpfen wie Kohl, Salat und dergleichen Gemüse. Die Maschine weist wenigstens ein mit einem Antrieb verbundenes, drehbar gelagertes Rotations-Schneidmesser (3, 3a) innerhalb eines Zuführkanals auf. DOLLAR A Der Antrieb greift am Außenumfang des Rotations-Schneidmessers (3, 3a) an und das Schneidmesser hat wenigstens eine über den Bereich des Messer-Rotationszentrums (R) verlaufende Schneide (15). Durch die spezielle Form und Geometrie des Schneidmessers wird ein Freischneiden des Gemüseprodukts im Bereich des Messer-Rotationszentrums erreicht und damit der Schneidedruck und die Anpress- beziehungsweise Vorschubkräfte stark reduziert. Das zugeführte Produkt wird demnach über seinen gesamten Durchmesser schonend bearbeitet, so daß weniger Feinpartikel produziert werden und weniger Zellsäfte austreten. Auch vereinfacht sich der Aufbau der Maschine, da zusätzliche Bauteile wie Auswerferscheibe oder Spiralbohrer entfallen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Bearbeiten von Lebensmitteln und zum Schneiden von Gemüse, Gemüseköpfen wie Kohl, Salat und dergleichen, Gemüse, wobei die Maschine wenigstens ein mit einem Antrieb verbundenes, drehbar gelagertes Rotations- Schneidmesser innerhalb eines Zuführkanals aufweist.
- Solche Maschinen sind in unterschiedlichen Ausführungsformen bereits Stand der Technik. So ist eine Maschine bekannt, die einen Zuführkanal aufweist, der beidseitig eines zentralen, die Lagerachse aufweisenden Bereichs etwa dem Radius des Rotations- Schneidmessers entsprechende Zuführungen aufweisen. Dementsprechend ist es erforderlich, das Schneidgut den Querschnittsverhältnissen der Zuführungen anzupassen. Zum Schneiden von Gemüseköpfen wie zum Beispiel Kohl, ist es gängige Praxis, diese vor dem Zuführen zu halbieren oder zu vierteln.
- Es sind auch bereits Maschinen bekannt, die einem etwa dem Durchmesser des Rotations-Schneidmessers entsprechenden Zuführkanal aufweisen, so daß dort auch ganze Kohlköpfe und dergleichen zugeführt werden können. Bei diesen Maschinen ist auf der zentralen Antriebswelle ein schraubenförmiger Aufsatz angeordnet, durch den ein Zerteilen des Kohlkopfs begünstigt werden soll. Der Kohlkopf wird dabei zentral angebohrt, was aber in nachteiliger Weise den Feinpartikelanteil des geschnittenen Produkts erhöht und die Saftneigung des beim Bohren gequetschten Produkts fördert. Die Folge davon sind vergleichsweise kurze Produktlagerzeiten, weil durch den großen Anteil von Feinpartikeln und Zellsäften, die an der Produktoberfläche austreten und sich im Schnittgut verteilen, eine entsprechend große Oxidationsfläche zur Bildung von Schimmel und Hefepartikeln vorhanden ist.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maschine der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mittels der Gemüse schonend zerkleinert werden kann, so daß das Schneidprodukt länger präsentierbar ist. Dabei soll die Maschine geringe Außenabmessungen aufweisen und bedarfsweise auch zur anderweitigen Bearbeitung von Lebensmitteln geeignet sein.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird insbesondere vorgeschlagen, daß der Antrieb am Außenumfang des Rotations-Schneidmessers angreift und daß das Schneidmesser wenigstens eine über den Bereich des Messer-Rotationszentrums verlaufende Schneide hat.
- Durch die spezielle Form und Geometrie des Schneidmessers wird ein Freischneiden des Gemüseprodukts im Bereich des Messer- Rotationszentrums erreicht und damit der Schneidedruck und die Anpress- beziehungsweise Vorschubkräfte stark reduziert. Der Durchmesser des Schneidmessers wird dadurch voll ausgenutzt und es sind keine Zusatzmaßnahmen wie beispielsweise Spiralbohrer im Zentrum, wie dies zum Krautschneiden bisher eingesetzt wird, erforderlich. Das zugeführte Produkt wird demnach über seinen gesamten Durchmesser schonend bearbeitet, so daß weniger Feinpartikel produziert werden und weniger Zellsäfte austreten. Auch vereinfacht sich der Aufbau der Maschine, da zusätzliche Bauteile wie Auswerferscheibe oder Spiralbohrer entfallen.
- Eine für das Freischneiden des Zentrumbereichs des Schneidguts günstige Ausbildung des Schneidmessers sieht vor, daß die beidseits des Mittelbereichs befindlichen Klingenteile des Rotations-Messers asymmetrische Schneidelängen aufweisen und daß ein Klingenteil einen Versatz hinter den theoretischen Mittelpunkt in der Länge über den theoretischen Mittelpunkt zum Freischneiden des Schnittguts aufweist. Dabei ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß eines der Klingenteile ein seitlich an dem Messer-Rotationszentrum vorbei jeweils auf die gegenüberliegende Seite geführtes und dort endendes, inneres Schneidenende aufweist.
- Zu einer schonenden Bearbeitung des Schneidguts trägt bei, daß die Schneiden des Rotations-Messers einen kurvigen Verlauf, insbesondere einen in Umlaufrichtung des Messers konvexen Verlauf aufweisen.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Rotations-Messer als auswechselbares Einsatzteil ausgebildet und mit einem Aufnahmeteil verbindbar ist und daß der Rotations-Antrieb mit dem Aufnahmeteil gekuppelt ist.
- Das Rotations-Messer kann so auf einfache Weise ausgewechselt werden, so daß je nach Schneidgut auch unterschiedliche Messer einsetzbar sind, ohne daß dazu umständliche Umbauarbeiten erforderlich sind. Andererseits können als auswechselbare Einsatzteile außer dem Rotationsmesser auch andere Einsatzteile vorgesehen sein, beispielsweise ein Rühreinsatz, ein Kneteinsatz, ein Kutteraufsatz, ein Stiftschneideaufsatz, ein Reibeeinsatz und so weiter. Man hat somit ein weitgehend universell einsetzbares Gerät zur Verfügung.
- Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Rotations-Messer eine verstellbare Schneideklinge zum Einstellen der Schnittgutdicke auf, wobei dazu benachbart zu der Schneideklinge angeordnete Distanzplatten relativ zu der Schneideklinge höhenverstellbar sind. Die Distanzplatten füllen praktisch den Querschnitt des Zuführkanals aus, der nicht von dem balkenförmigen Messer in Anspruch genommen wird. Die Distanzplatten weisen relativ zu der Schneideklinge einen Höhenversatz entsprechend der gewünschten Schnittgutdicke auf.
- Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die den Zuführkanal aufweisende Führung für das Schneidgut oder dergleichen eine Seitenöffnung zum seitlichen Einsetzen eines Einsatzteils gegebenenfalls mit Aufnahmeteil aufweist.
- Dadurch ist die Handhabung vereinfacht, weil bei sonst unverändertem Gerät lediglich das Einsatzteil seitlich entfernt und gegen ein anderes ausgetauscht werden kann.
- Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Schneidgutführung im wesentlichen vertikal angeordnet ist. Dadurch erfolgt die Zuförderung des Schneidguts schwerkraftunterstützt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß die Schneidgutführung im wesentlichen horizontal angeordnet ist und daß gegebenenfalls zur Zuführung von Schneidgut ein Bandaufsatz vorgesehen ist. Letztere Ausführungsform ist insbesondere dann vorgesehen, wenn größere Produktionsmengen automatisch verarbeitet werden sollen.
- Eine universelle Einsatzmöglichkeit besteht, wenn die Scheidgutführung zwischen einer im wesentlichen vertikalen und eine im wesentlichen horizontalen Lage verschwenkbar ist.
- Zum Schneiden von Streifen oder Würfeln können etwa in Umlaufrichtung der Schneidklingen und entgegen der Zuführrichtung des Schneidgutes orientierte, radial beabstandete, umlaufende Schlitzmesser vorgesehen sein.
- Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren 4> wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnungen noch näher erläutert.
- Es zeigt:
- Fig. 1 eine etwas schematisierte, perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine,
- Fig. 2 eine Aufsicht eines Rotations-Schneidmesser-Einsatzteiles,
- Fig. 3 eine Schnittdarstellung des in Fig. 2 gezeigten Rotations-Schneidmessers entsprechend den Schnittlinien III-III,
- Fig. 4 eine Schnittdarstellung des Rotations-Schneidmessers entsprechend der Schnittlinie IV-IV in Fig. 2,
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Rotations-Schneidmessers,
- Fig. 6 eine Aufsicht einer Maschine mit eingesetztem Rotationsmesser und dafür vorgesehenem Antrieb,
- Fig. 7 eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie VII-VII in Fig. 6,
- Fig. 8 eine Schnitt-Detailansicht entsprechend der Einzelheit "X" in Fig. 7,
- Fig. 9 eine perspektivische Schnittdarstellung der in den Fig. 6 und 7 gezeigten Maschine,
- Fig. 10 eine perspektivische Detailansicht im Bereich eines Klingenteiles,
- Fig. 11 eine abgewandelte Ausführungsform eines Rotations- Schneidmessers mit Zahnradantrieb,
- Fig. 12 eine Schnittdarstellung der in Fig. 11 gezeigten Anordnung gemäß der Schnittlinie XII-XII und
- Fig. 13 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 11 gezeigten Anordnung, teilweise im Schnitt.
- Eine in Fig. 1 gezeigte Maschine 1 dient zur Bearbeitung von Lebensmitteln und dabei insbesondere zum Schneiden von Gemüse. Sie weist einen Zuführkanal 2 auf, in dem das Schneidgut eingefüllt werden kann, ein im gezeigten Ausführungsbeispiel seitlich ausgeschwenktes Rotations-Schneidmesser 3 sowie ein unterhalb des Zuführkanales 2 angeordnetes Auffangbehältnis 4.
- Das Rotations-Schneidmesser 3 ist Teil eines Einsatzteiles 5, welches mit einem beispielsweise in den Fig. 7 und 8 gezeigten Aufnahmeteil 6 verbindbar ist.
- Wie gut in Fig. 1 und beispielsweise auch Fig. 2 erkennbar, erstreckt sich das Rotations-Schneidmesser 3 über den gesamten Umfang des Zuführkanales und weist eine spezielle Geometrie und Anordnung auf, so daß ein Freischneiden des zugeführten Schneidgutes im Zentrum möglich ist.
- Der Rotations-Antrieb 7 ist im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 bis 9 mit dem Aufnahmeteil 6 gekoppelt. Die Drehübertragung zwischen dem Einsatzteil 5 und dem Aufnahmeteil 6 erfolgt durch eine drehfeste Verbindung mittels bajonettartiger Kupplungselemente 9.
- Das Einsatzteil 5 des Rotations-Messers 3 weist einen äußeren Trägerring 8 mit Kupplungselementen 9 zum Verbinden mit dem Aufnahmeteil 6 (vergleiche zum Beispiel Fig. 7) sowie Anschlußelemente für ein Messer-Trägerteil 10 sowie zwei Distanzplatten 11, 12 auf (Fig. 2 bis 5).
- Mit dem Messer-Trägerteil 10 sind beidseits des Mittelbereiches angeordnete Klingenteile 13 und 14 verbunden, deren Schneiden 15 bogenförmig konvex verlaufen. Die Rotationsrichtung ist durch die Pfeile Pf1 in Fig. 2 gekennzeichnet. Der Rotationsmittelpunkt ist mit R bezeichnet. Deutlich ist erkennbar, daß die Klingenteile 13 und 14 bezogen auf den Rotationsmittelpunkt R asymmetrisch angeordnet sind, wobei eines der Klingenteile ein seitlich an dem Rotationsmittelpunkt vorbei jeweils auf die gegenüberliegende Seite geführtes und dort endendes, inneres Schneidenende 16 aufweist. Durch die asymmetrische Schneidelänge der beiden Klingenteile 13 und 14 und den Versatz der Schneide auf einer Klingenseite hinter den theoretischen Mittelpunkt in der Länge über den theoretischen Mittelpunkt, ist ein Freischeiden der zugeführten Gemüseprodukte möglich, so daß der gesamte Durchmesser des Schneidmesser vollständig ausgenutzt ist.
- Das Rotations-Schneidmesser 3 ist zum Einstellen der Schnittgutdicke verstellbar. Die benachbart zu der Schneideklinge 17 angeordneten Distanzplatten 11 und 12 sind dazu relativ zu der Schneideklinge 17 höhenverstellbar. Die innerhalb des Trägerrings 8 angeordneten Distanzplatten 11, 12 füllen etwa den Durchtrittsquerschnitt zwischen dem balkenförmigen Messerteil und dem Trägerring aus. Außenrandseitig sind Schrauben 18 mit den Distanzplatten 11, 12 verbunden, die innerhalb des Trägeringes 8 vorgesehene Schrägschlitze 19 (Fig. 3 und 4) durchgreifen. Die Schrägschlitze 19 verlaufen schräg in Umfangsrichtung, so daß die Distanzplatten bei einem Verstellen in Umfangsrichtung in ihrer Höhenposition relativ zu dem Trägerring verstellt werden. Beide Distanzplatten 11 und 12 sind durch äußere Brückenelemente 20 miteinander verbunden, wobei diese Brückenelemente 20 gleichzeitig auch zur Halterung des Messer-Trägerteiles 10 dienen. Das Messer-Trägerteil 10 ist außenrandseitig in Umfangsrichtung in randparallelen Schlitzen des Trägerringes geführt und greift in Mitnehmernuten der Brückenelemente 20 ein. Dadurch wir das Messer-Trägerteil 10 bei einem Verstellen der Distanzplatten 11, 12 in Umfangsrichtung mitgenommen, wobei es aber durch die randparallelen Schlitze seine Höhenlage beibehält, während die Distanzplatten 11 und 12 innerhalb der Schrägschlitze 19 gleichsinnig verstellt werden. Der Höhenabstand zwischen den Distanzplatten 11 und 12 einerseits und den Messer-Schneiden 15 andererseits und somit die Dicke des Schneidgutes kann damit eingestellt werden.
- Wie bereits vorerwähnt, sind zum Verbinden des Messer-Einsatzteiles 5 mit einem Aufnahmeteil 6 bajonettartige Kupplungselemente 9 in. Form von Aufnahmeschlitzen 21 in dem Trägerring 8 sowie von Stiften 22 (Fig. 7 und 8) an dem Aufnahmeteil 6 vorgesehen.
- In den Fig. 3 und 4 ist gut erkennbar, daß die Aufnahmeschlitze 21 unterrandseitig an dem Trägerring 8 angeordnet sind und randseitig offene Schlitzabschnitte 21a sowie daran anschließende, etwa in Umfangsrichtung des Trägerrings verlaufende Schlitzabschnitte 21b aufweisen. Die etwa in Umlaufrichtung verlaufenden, zu den randseitig offenen Schlitzabschnitten 21a abgewinkelten Schlitzabschnitte 21b sind in Umlaufrichtung (Pfeil Pf1) ansteigend schräg angeordnet.
- Dadurch wird erreicht, daß das durch die Bajonettkupplung mit der Aufnahmeteil 6 verbundene Messer-Einsatzteil 5 auch nach dem Abschalten des Antriebes sicher gehalten wird. Bedingt durch seine Schwungmasse bei gleichzeitig bremsendem und an dem Aufnahmeteil 6 angreifenden Antrieb tritt an dem Messer-Einsatzteil 5 ein in Auskuppelrichtung wirkendes Drehmoment auf. Durch den zur Umlaufrichtung schrägen Verlauf der Schlitzabschnitte 21b und das Eigengewicht des Messer-Einsatzteiles wird jedoch ein selbsttätiges Auskuppeln verhindert. Zur Selbsthemmung verläuft der Schlitzabschnitt 21b zur Umlaufrichtung schräg mit einem Winkel von vorzugsweise etwa 6°.
- In den Fig. 7 und 9 sowie der Detailansicht nach Fig. 8 ist erkennbar, daß das Aufnahmeteil 6 einen innerhalb einer Trägerplatte 23 oder dergleichen Trägerteil drehbar gelagerten Antriebsring 24 aufweist, der über einen Riemen 25 mit einem Antriebsmotor 26 verbunden ist. Insbesondere in Fig. 8 ist erkennbar, wie die Stifte 22 mit dem Antriebsring 24 verbunden sind und in die Aufnahmeschlitze 21 des eingesetzten Trägerringes 8 eingreifen.
- Innerhalb der Trägerplatte 23 ist zur Halterung eines Wälzlagers 27 ein Einsatz aus gegenüber dem Material für die Trägerplatte 23 durckfesterem Material vorgesehen. Die Trägerplatte 23 besteht beispielsweise aus Aluminium, während der Einsatz 28 aus Stahl besteht.
- Der Antriebsring 24 ist zweiteilig mit einem als Riemenscheibe ausgebildeten Teil 24a und einem Unterteil 24b ausgebildet.
- Mit 29 ist eine Labyrinth-Abdeckung bezeichnet, die oberseitig in den Antriebsring 24 zwischen diesem und dem eingesetzten Trägerring 8 des Einsatzteiles 5 eingreift. Unterseitig weist die Labyrinth-Abdeckung 29 eine Abwinklung auf, die zwischen den Antriebsring 24 und die Trägerplatte 23 beziehungsweise den Einsatz 8 eingreift. Durch diese Labyrinth-Abdeckung 29 wird verhindert, daß Wasser oder Schnittgutsaft in den Lagerbereich und den Auflagebereich des Riemens gelangt.
- Fig. 10 zeigt in einer perspektivischen Detailansicht die Einzelheit Y gemäß Fig. 9 mit Querschnitt des Messerteiles im Mittelbereich. Es ist dabei die eine Hälfte des Messer-Trägerteiles 10 und äußere sowie zentrumsnahe Abschnitte des einen Klingenteiles 13 erkennbar. Außerdem ist von dem anderen Klingenteil 14 das innere Scheidenende 16 erkennbar. Deutlich ist hier auch der Versatz zu der Drehachse D und die asymmetrische Ausbildung der Klingenteile 13 und 14 relativ zu dieser Drehachse erkennbar.
- In den Fig. 11 bis 13 ist noch eine abgewandelte Ausführungsform eines Rotations-Schneidmesser 3a dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist der Messer-Trägerring 8a direkt drehbar gelagert und über ein Zahnradgetriebe 30 mit dem Antriebsmotor 26 des Rotationsantriebes 7 gekuppelt. Insbesondere in Fig. 12 ist erkennbar, daß der Trägerring 8a eine Verzahnung 31 zum Eingreifen eines Antriebszahnrades 32 des Zahnradgetriebes 30 aufweist. Zur Drehlagerung des Trägerrings 8a sind am Umfang verteilt angeordnete Lagerböcke 33 vorgesehen, die zumindest unterrandseitig an dem Trägerring 8a angreifen. Bedarfsweise können auch oberseitig entsprechende Lagerböcke vorgesehen sein, so daß der Trägerring 8a beidseitig in axialer Richtung geführt ist. Die Anordnung innerhalb des Trägerringes 8a mit Distanzplatten 11, 12 und dem Messerteil entspricht der Ausführungsform wie anhand der Fig. 2 bis 10 beschrieben.
- In Fig. 1 ist das Einsatzteil 5 des Rotations-Schneidmessers 3, 3a innerhalb einer ein- und ausschwenkbaren Schublade 34angeordnet. Die den Zuführkanal 2 aufweisende Führung für das Schneidgut weist dazu eine Seitenöffnung 35 auf, in welche die Schublade 34 mit dem dort eingesetzten Einsatzteil 5 gegebenenfalls mit Aufnahmeteil 6 einschwenkbar ist.
- Erwähnt sei noch, daß bei den Schneidklingen in Umlaufrichtung und entgegen der Zuführrichtung des Schneidgutes orientierte, radial beabstandete, umlaufende Schlitzmesser vorgesehen sein können, um zugeführtes Schneidgut in Würfel schneiden zu können.
Claims (27)
1. Maschine zur Bearbeitung von Lebensmitteln und zum Schneiden
von Gemüse, Gemüseköpfen wie Kohl, Salat und dergleichen
Gemüse, wobei die Maschine wenigstens ein mit einem Antrieb
verbundenes, drehbar gelagertes Rotations-Schneidmesser
innerhalb eines Zuführkanales aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb am Außenumfang des Rotations-
Schneidmessers (3, 3a) angreift und daß das Schneidmesser
wenigstens eine über den Bereich des Messer-Rotationszentrums
(R) verlaufende Schneide (15) hat.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser des Zuführkanales (2) etwa dem Durchmesser des
Rotations-Schneidmessers (3, 3a) entspricht.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die beidseits des Mittelbereiches befindlichen
Klingenteile (13, 14) des Rotations-Schneidmessers (3, 3a)
asymmetrische Schneidelängen aufweisen und daß ein Klingenteil einen
Versatz hinter den theoretischen Mittelpunkt in der Länge
über den theoretischen Mittelpunkt zum Freischneiden des
Schnittgutes aufweist.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eines der Klingenteile ein seitlich an dem
Messer-Rotationszentrum (R) vorbei jeweils auf die
gegenüberliegende Seite geführtes und dort endendes, inneres
Schneidenende (16) aufweist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneiden (15) des Rotations-Schneidmessers
(3, 3a) einen kurvigen Verlauf, insbesondere einen in
Umlaufrichtung des Messers konvexen Verlauf aufweisen.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rotations-Schneidmesser (3, 3a) als
auswechselbares Einsatzteil (5) ausgebildet und mit einem
Aufnahmeteil (6) verbindbar ist und daß der Rotations-Antrieb
(7) mit dem Aufnahmeteil (6) gekuppelt ist.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als
auswechselbare Einsatzteile (5) außer dem
Rotations-Schneidmesser (3, 3a) zumindest ein Rühreinsatz, ein Kneteinsatz,
ein Kutteraufsatz, ein Stiftschneideaufsatz, eine
Reibeeinsatz und dergleichen vorgesehen sind.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rotations-Schneidmesser (3, 3a) eine
verstellbare Schneideklinge (17) zum Einstellen der
Schnittgutdicke aufweist und daß dazu benachbart zu der
Schneideklinge angeordnete Distanzplatten (11, 12) relativ zu der
Schneideklinge höhenverstellbar sind.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rotations-Schneidmesser (3, 3a) ein
Trägerteil (10) für die damit verbundenen Klingenteile (13, 14)
aufweist.
10. Maschine nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einsatzteil (5) des Rotations-Schneidmessers
(3, 3a) einen äußeren Trägerring (8) mit Kupplungselementen
(9) zum Verbinden mit dem Aufnahmeteil (6) sowie
Anschlußelemente für das Messer-Trägerteil (10) sowie die
Distanzplatten (11, 12) aufweist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Messer-Einsatzteil (5) zum Verbinden
mit dem Aufnahmeteil (6) bajonettartige Verbindungselemente
in Form von Stiften (22) vorzugsweise am Aufnahmeteil (6)
sowie abgewinkelten Aufnahmeschlitzen (21) dafür in dem
Trägerring (8) des Messers hat.
12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmeschlitze (21) im Trägerring (8) unterrandseitig
angeordnet sind und randseitig offene Schlitzabschnitte (21a)
sowie daran anschließende, etwa in Umfangsrichtung des
Trägerrings (8) verlaufende Schlitzabschnitte (21b) aufweisen
und daß die etwa in Umfangsrichtung verlaufenden
Schlitzabschnitte (21b) in Umlaufrichtung ansteigend schräg mit
einem Schrägwinkel von vorzugsweise etwa 6° angeordnet sind.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die innerhalb des Trägerrings (8)
angeordneten Distanzplatten (11, 12) etwa den
Durchtrittsquerschnitt zwischen dem Messer und dem Trägerring (8) ausfüllen.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die innerhalb des Trägerrings (8)
angeordneten, höhenverstellbaren Distanzplatten (11, 12) für
die Höhenverstellung in Schrägschlitzen, die schräg in
Umlaufrichtung verlaufen, geführt und in unterschiedlichen
Höhenpositionen relativ zu den Schneidklingen festlegbar sind.
15. Maschine nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Distanzplatten (11, 12) über
Brückenelemente (20), die vorzugsweise außenseitig des
Trägerrings (8) angeordnet sind, miteinander verbunden sind.
16. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Messer-Trägerteil (10) außenrandseitig
in Umfangsrichtung in Schlitzen des Trägerrings (8) geführt
ist und in Mitnehmernuten der Brückenelemente (20) eingreift.
17. Maschine nach einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (6) für die Einsatzteile,
insbesondere das Rotations-Schneidmesser (3, 3a), einen
innerhalb einer Trägerplatte (23) oder dergleichen Träger
drehbar gelagerten Antriebsring (24) aufweist, der mit dem
Antrieb (7) verbunden ist und der die Verbindungselemente
vorzugsweise in Form von Stiften (22), die in die
Aufnahmeschlitze (21) des Messer-Trägerrings (8) eingreifen, aufweist.
18. Maschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb (7) zur Antriebsübertragung einen Riemen (25)
aufweist, der um den Antriebsring (24) geführt ist.
19. . Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Antriebsübertragung ein
Zahnradgetriebe (30) vorgesehen ist.
20. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Messer-Trägerring (8a) direkt drehbar
gelagert ist, daß der Rotation-Antrieb (7) mit dem Trägerring
(8a) gekuppelt ist und insbesondere eine Verzahnung zum (31)
Eingreifen eines Antriebszahnrads (32) aufweist.
21. Maschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Drehlagerung des Messer-Trägerrings (8a) am Umfang verteilt
angeordnete Lagerböcke (33) zumindest unterseitig,
vorzugsweise am Unter- und Oberrand des Trägerrings (8) angreifend
vorgesehen sind.
22. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die den Zuführkanal (2) aufweisende
Führung für das Schneidgut oder dergleichen eine Seitenöffnung
(35) zum seitlichen Einsetzen eines Einsatzteiles (5)
gegebenenfalls mit Aufnahmeteil (6) aufweist.
23. Maschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einsatzteil (5) gegebenenfalls mit Aufnahmeteil (6) als in
die Seitenöffnung (35) der Führung ein- und ausschwenkbare
Schublade (34) ausgebildet ist.
24. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidgutführung im wesentlichen
vertikal angeordnet ist.
25. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidgutführung im wesentlichen
horizontal angeordnet ist.
26. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidgutführung zwischen einer im
wesentlichen vertikalen und einer im wesentlichen
horizontalen Lage verschwenkbar ist.
27. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß etwa in Umlaufrichtung der Schneidklinge
(17) und entgegen der Zuführrichtung des Schneidgutes
orientierte, radial beabstandete, umlaufende Schlitzmesser
zum Würfelschneiden vorgesehen sind.
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---|---|---|---|
DE2001149690 DE10149690A1 (de) | 2001-10-09 | 2001-10-09 | Maschine zum Bearbeiten von Lebensmitteln und zum Schneiden von Gemüse |
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