DE19732020A1 - Vorrichtung zur Notfallversorgung - Google Patents

Vorrichtung zur Notfallversorgung

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DE19732020A1
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Hans-Peter Grebing
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GREBING HANS PETER
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GREBING HANS PETER
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B25/00Devices for storing or holding or carrying respiratory or breathing apparatus

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Notfallver­ sorgung mit einem Rettungsmittel aufnehmenden Träger.
Nach der DE 92 14 211 U1 ist eine als Hilfsvorrichtung zur Notfallbekämpfung und/oder -versorgung dienende ver­ fahrbare Plattform bekannt, auf die die Hilfsmittel auf­ stellbar sind. Mit der Plattform ist weiter ein Tragrohr für Behälter verbunden, die der Aufnahme weiterer Hilfs­ mittel, z. B. zur medizinischen Erstversorgung oder Lösch­ decken dienen. Die Hilfsmittel sind bei der bekannten Hilfsvorrichtung weitgehend ungeschützt gehalten, wodurch Beschädigungen der Hilfsmittel, insbesondere durch mecha­ nischen oder witterungsbedingten Einflüssen möglich sind. Außerdem erlaubt die Plattform und das Tragrohr nur eine beschränkte Anzahl Hilfsmittel zur Verfügung zu halten.
Es ist Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung zur Not­ fallversorgung zu schaffen, die eine Vielzahl Hilfs- und Rettungsmittel geschützt aufzunehmen und an die Unfall­ stelle einfach und sicher zu verbringen vermag.
Der Erfindung gemäß ist diese Aufgabe gelöst durch einen kastenförmigen Aufnahmebehälter für Mittel und Geräte zur Bekämpfung der Notfallursache, der bodenaußenseitig eine Anzahl frei bewegliche Transportmittel, z. B. Rollen, Rä­ der, Walzen, Ketten oder Kufen aufweist und vermittels diesen auf Stellflächen ortsveränderlich frei aufstell- und/oder bewegbar ist.
Durch die unterschiedlichen Transportmittel ist die Vor­ richtung auf den verschiedensten Stellflächen, z. B. ebe­ nen oder unebenen Stellflächen oder auf Schnee- und Eis­ flächen mobil zum Einsatz bringbar, wodurch schnelle und umfangreiche Hilfs- und Rettungsmaßnahmen möglich sind.
In Ausgestaltung der Vorrichtung ist vorgesehen, daß die Transportmittel einzeln beliebig wahlweise im Wechsel zu­ einander zur Bodenaußenseite des Aufnahmebehälters mit größerem Abstand als die jeweils anderen Transportmittel stell- und haltbar sind. Die Stellbewegungen der Trans­ portmittel können dabei, z. B. über Hebel- oder Räderge­ triebe manuell oder motorisch erfolgen. Eine im Aufnahme­ behälter angeordnete elektrische Energiequelle speist den benötigten elektrischen Antriebsmotor für die motorischen Stellbewegungen.
Bei bevorzugter Ausführung sind die Transportmittel, z. B. Rollen, Räder, Walzen, Ketten oder Kufen an einem Rahmen­ gestell angeordnet, das den Aufnahmebehälter frei aufge­ stellt trägt. Vorteilhaft ist ferner die Transportmittel an einem Rahmengestell anzuordnen, das mit dem Aufnahme­ behälter fest verbunden ist.
In weiterer Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Aufnah­ mebehälter oben offen ausgebildet und die Offenseite durch einen steck- oder schwenkbaren Deckel wahlweise verschließ- oder freigebbar. Die Entnahme von Hilfsmit­ teln kann so durch einfaches Ausheben aus dem Aufnahmebe­ hälter erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Seitenwand des Aufnahmebehälters als Offenseite aus­ zubilden und die Offenseite durch eine als Türe dienende steck- oder verschwenkbare Seitenwand verschließ- oder freigebbar zu gestalten. Die steck- oder schwenkbare Sei­ tenwand kann als starres Bauelement, z. B. durch einen Plattenkörper aus einem starren Werkstoff, z. B. Holz, oder als roll- oder faltbares Bauelement gebildet sein. Das Bauelement kann dabei gegebenenfalls in Schienen oder in im Aufnahmegehäuse eingearbeiteten Nuten geführt sein.
Weiterhin ist vorgesehen, daß der Aufnahmebehälter sta­ pelbar übereinander innen mindestens zwei Gefachböden od. dgl. für die Unterbringung der Hilfs- und Rettungsmit­ tel aufnimmt, die aufeinander abstütztbar sind und ge­ meinsam durch den Aufnahmebehälterboden gestützt sind und daß die Gefachböden einzeln getrennt oder miteinander gleichzeitig über die obere Offenseite aus dem Aufnahme­ behälter aushebbar sind. Vorzugsweise nimmt der Aufnahme­ behälter drei Gefachböden stapelbar übereinander auf.
Ferner ist vorgesehen, die Gefachböden als Schubladen auszubilden, die auf an den geschlossenen Seitenwandungen des Aufnahmebehälters angeordneten Schienen, Leisten od. dgl. frei verschiebbar abgestützt sind und auf den Schie­ nen über eine seitliche Offenseite des Aufnahmebehälters einzeln oder gemeinsam ausziehbar sind. Es ist denkbar, die Schienen in einem Rahmengestell anzuordnen, das als eigenständiges Bauelement im Aufnahmebehälter fest oder frei eingestellt ist und das Ausziehen der als Schubladen dienenden Gefachböden über eine seitliche Offenseite er­ laubt. Zweckmäßig finden teleskopartig ausgebildete Schienen als Träger für die Schubladen Anwendung.
Für die mobile Ausgestaltung der Vorrichtung sind bevor­ zugt zwei paarweise im Abstand hintereinander unmittelbar am Aufnahmebehälter oder dem Rahmengestell angeordnete Transportmittel, z. B. Rollen, Räder, Walzen, vorgesehen, von denen ein Transportmittelpaar lenkbar oder schwenkbe­ weglich und das Andere fest ausgebildet ist. Hierdurch ist die Vorrichtung sicher in vorbestimmten Richtungen lenkbar oder verschwenkbar an Unfallstellen bringbar. Zu sicheren Bewegungen des Aufnahmebehälters ist mindestens ein Transportmittelpaar vermittels einer am Aufnahmebe­ hälter oder dem Rahmengestell gelagerten Handhabe über ein Gestänge, Seilzug od. dgl. betätigbare Bremseinrich­ tung beeinflußbar und feststellbar. Das Gestänge oder der Seilzug ist hierbei entgegen einer Rückstellkraft aus der Bremsstellung in die Freigabestellung überführbar.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die Gefachböden oder Schub­ laden jeweils nach Anwendungsbereichen geordnet Hilfsmit­ tel und Rettungsgeräte, insbesondere pneumatischer, hy­ draulischer oder allgemeiner Art aufnehmen und daß die Hilfsmittel und Rettungsgeräte durch Halterungen od. dgl. in oder an den Gefachböden bzw. Schubladen freigebbar fi­ xiert sind. Die geordnete Aufnahme der Hilfsmittel und Rettungsgeräte erlaubt zeitsparend das jeweils richtige Hilfsmittel bzw. Rettungsgerät den Gefachboden oder Schubladen zu entnehmen. Auch hat sich die Anordnung ei­ nes Tragegriffes od. dgl. und/oder die Ausbildung einer oder mehrerer Einhängeösen für Hebezeuge am Aufnahmebe­ hälter als vorteilhaft erwiesen. Die Vorrichtung kann vermittels der Einhängeösen durch einen Kran, Hubstapler od. dgl. an die Unfallstelle zum Einsatz gebracht werden. Auch haben sich am Deckel bzw. der steck- oder schwenkba­ ren Seitenwand des Aufnahmebehälters angeordnete Ver­ schlußelemente als vorteilhaft erwiesen, die eine dieb­ stahlsichere Unterbringung der Hilfs- und Rettungsgeräte im Aufnahmebehälter gewährleisten.
Es ist ferner auch möglich zusätzliche, z. B. sperrige große Hilfsmittel und Rettungsgeräte, z. B. Tragbaren an den Seitenwandungen des Aufnahmebehälters oder am Deckel außen anzuordnen. Für die Befestigung dieser Hilfsmittel und Rettungsgeräte sind an den Seitenwandungen bzw. am Deckel geeignete Halterungen vorgesehen. Zusätzliche Hilfsmittel oder Rettungsgeräte können auch innen an den Seitenwandungen des Aufnahmebehälters oder an der Decke­ linnenseite angeordnet sein, wozu wiederum geeignete Hal­ terungen vorgesehen sind. Es besteht auch die Möglich­ keit, Hilfsmittel und Rettungsgeräte größerer Ausdehnung, z. B. Gas- oder Lufthochdruckflaschen, dadurch im Aufnah­ mebehälter unterzubringen, daß der Aufnahmebehälter innen benachbart neben den Gefachböden oder Schubladen ein ver­ tikal über die Innenhöhe des Aufnahmebehälters durchge­ hendes Gefach aufweist. Die Gas- oder Lufthochdruckfla­ schen sind so einfach von oben oder von der Seite her in das Gefach einstellbar und in diesem durch die Gefachbö­ den oder Schubladen an Umkippen gehindert.
Gemäß einer abgewandelten Vorrichtung ist noch vorgese­ hen, den Aufnahmebehälter als aufrechtstehenden Schrank auszubilden, der vorderseitig durch Türelemente ver­ schließbar ist und schrankfeste oder verschiebliche Schubladen aufnimmt, die der Unterbringung bzw. Halterung von Hilfs- und Rettungsgeräten dienen. Die Verwendung ei­ nes schrankförmigen Aufnahmebehälters erlaubt eine beson­ ders einfache zeitsparende Entnahme der Hilfs- und Ret­ tungsgeräte.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Figuren erläutert. Es bedeuten:
Fig. 1 einen Aufnahmebehälter geöffnet in perspektivi­ scher Darstellung,
Fig. 2 Gefachböden für Hilfs- und Rettungsgeräten, perspektivisch,
Fig. 3 einen Aufnahmebehälter teilweise im Schnitt, perspektivisch,
Fig. 4 einen Deckel in Innenansicht, perspektivisch,
Fig. 5 einen Gefachboden mit Hilfsmitteln und Rettungs­ geräten in Draufsicht,
Fig. 6 einen Gefachboden mit Hilfsmitteln und Rettungsgeräten in Draufsicht,
Fig. 7 einen Gefachboden mit weiteren Hilfsmitteln und Rettungsgeräten in Draufsicht,
Fig. 8 einen Aufnahmebehälter abgewandelter Ausführung in Seitenansicht,
Fig. 9 einen Aufnahmebehälter gemäß einer anderen Aus­ führung in Seitenansicht,
Fig. 10 einen als Schrank ausgebildeten Aufnahmebehälter perspektivisch und
Fig. 11 einen als Schrank ausgebildeten Aufnahmebehälter gemäß Fig. 10 in anderer Seitenansicht, perspek­ tivisch.
In den Figuren ist mit 1 ein kastenförmiger Aufnahmebe­ hälter bezeichnet, der nach Fig. 1 und 3 bevorzugt aus einem hölzernen Werkstoff gefertigt ist. An der Bodenun­ terseite 1′ sind vermittels Halterungen 2 Rollen 3 vorge­ sehen, die eine verfahrbare Aufstellung des Aufnahmebe­ hälters 1 auf Stellflächen ermöglichen. Der Aufnahmebe­ hälter der Fig. 1 und 3 weist oben eine Offenseite 4 auf, die durch einen angelenkten oder steckbaren Deckel 5 verschließbar ist. Zur Fixierung des Deckels 5 in der ge­ schlossenen Stellung dienen Laschen 6 die am Aufnahmebe­ hälter in Ösen 7 eingreifen. Über die Offenseite 4 des Aufnahmebehälters 1 sind Hilfsmittel oder Rettungsgeräte halternde Gefachböden 8, 8′ übereinander in den Aufnahme­ behälter 1 einstellbar, die sich vermittels Fußteilen 9 aufeinander und auf die Bodeninnenfläche 1′′ des Aufnahme­ behälters 1 abstützen. Die Gefachböden 8, 8′ bilden durch Zurückversetzen ihrer Seitenwandungen 8′′ ein durchgehen­ des Gefach 10 für die Unterbringung einer Gashochdruck­ flasche 12, die in das Gefach 10 von oben her frei ein­ stellbar und durch die Gefachböden 8, 8′ gegen Umfallen gesichert ist. An der Deckelunterseite 5′ sind weitere Hilfs- und Rettungsgeräte, z. B. eine Baumwolldecke 13, eine Isolierdecke 14 und eine Brechstange 15 vermittels Halterungen (nicht gezeigt) angebracht. Beim Ausführungs­ beispiel sind die Hilfs- und Rettungsgeräte in drei Ebe­ nen übereinander angeordnet, wobei eine Ebene durch die Bodeninnenfläche 1′′ des Aufnahmebehälters 1 gebildet ist und z. B. zur Stützung eines Hebekissens 16 mit Steuerung 17 und einer Druckluftflasche 18 dient, während der Ge­ fachboden 8 der Fig. 5, z. B. Mittel 19 zur Augenspülung, ein Hebeseil 20, einen Erste-Hilfe-Kasten 21, Handschuhe 22 und ein Beil 23 und einen Hammer 23′ aufweist. Der Ge­ fachboden 8′ der Fig. 6 kann, z. B. der Halterung eines Schlauches 24, eines Leichtmetalldruckzylinders 25, eines Schneidgerätes 26, eines Fußhebers 27, eines Türöffners 28, einer Verlängerung 29 sowie einer Handpumpe 29′ die­ nen. Die Gefachböden 8, 8′ sind bevorzugt aus einem höl­ zernen Werkstoff gefertigt und nach oben aus dem Aufnah­ mebehälter 1 einzeln oder gemeinsam aushebbar. Mit 34 sind am Aufnahmebehälter 1 angeordnete Tragegriffe und mit 35 eine Einhängeöse bezeichnet.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 8 ist der Aufnahmebe­ hälter 1 wiederum kastenförmig ausgebildet und aus einem metallischen Werkstoff gefertigt. Der Aufnahmebehälter 1 ist auf einem Rahmengestell 30 aufgebracht, das Rollen 3, 3′ aufweist, wobei die Rollen 3′ als Lenkrollen ausge­ führt sind. Desweiteren sind am Rahmengestell 30 Kufen 31 angebracht dergestalt, daß die Kufen 31 in eine obere Stellung bringbar sind, um Fahrbewegungen des Aufnahmebe­ hälters 1 vermittels der Rollen 3 zu ermöglichen oder in eine abgesenkte bis unterhalb der Rollen 3, 3′ liegende Stellung überführbar sind, wodurch der Aufnahmebehälter 1 vermittels der Kufen 31 auf Eis- und Schneeflächen ver­ schiebbar (nicht gezeigt) ist. In Abwandlung des Aufnah­ mebehälters 1 der Fig. 8 ist beim Aufnahmebehälter 1 der Fig. 9 zur Bildung einer Offenseite eine Seitenwand 1′′′ aufschwenkbar ausgebildet und über die Offenseite sind die als Schubladen gestalteten Gefachböden 8, 8′ aus dem Aufnahmebehälter 1 auszieh- oder einschiebbar. Es ist denkbar, die Schubladen 8, 8′ aufeinander gleitbar auszu­ bilden oder aber in aufnahmebehälterfeste Schienen (nicht gezeigt) zu führen.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 ist der Auf­ nahmebehälter als Schrank 32 ausgebildet, der auf Rollen 3 verfahrbar ist. Der Schrank 32 weist vorderseitig Tür­ elemente 33 auf, über die nach Abschwenken die Gefachbö­ den oder Schubladen 8, 8′ zugänglich und die Hilfs- und Rettungsgeräte 13-29′ entnehmbar sind. Der Schrank 32 kann außen Halterungen 34 für die Befestigung sperriger Hilfs- und Rettungsgeräte, z. B. einer Tragbare (nicht ge­ zeigt), aufweisen. Weiter ist in die Oberseite 32′ des Schrankes 32 eine Einhängeöse 35 in ein dortiges Gewinde­ loch 36 einbringbar und auf diese Weise der Schrank 32 vermittels Hebezeuge (nicht gezeigt) an die Unfall- oder Hilfsstelle verbringbar. Auch beim Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 kann ein Rollenpaar 3′ lenkbar und ein Rollenpaar 3 fest an der Bodenunterseite 32′′ angeordnet sein, wodurch sich der Schrank 32 wahlweise in verschie­ dene Richtungen verschieben läßt.

Claims (22)

1. Vorrichtung zur Notfallversorgung mit einem Träger für Rettungsmittel, gekennzeichnet durch einen kastenför­ migen Aufnahmebehälter (1) für Mittel und Geräte (13-29′) zur Bekämpfung der Notfallursache, der bodenaußenseitig eine Anzahl frei bewegliche Transportmittel, z. B. Rollen (3, 3′), Räder, Walzen, Ketten oder Kufen (31) aufweist und vermittels diesen auf Stellflächen ortsveränderlich frei aufstell- und/oder bewegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) bodenunterseitig (1′) Rollen (3, 3′) bzw. Räder oder Walzen oder Ketten sowie Kufen (31) aufweist und daß jeweils die durch die Rollen (3, 3′) bzw. Räder oder Walzen oder Ketten gebildeten Transport­ mittel sowie die Kufen (31) einzeln beliebig wahlweise im Wechsel zueinander zur Bodenunterseite (1′) mit größerem Abstand als die jeweils anderen Transportmittel stell- und haltbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transportmittel für den Aufnahmebehäl­ ter (1), z. B. Rollen (3, 3′), Räder, Walzen, Ketten oder Kufen an einem Rahmengestell (30) angeordnet sind und daß das Rahmengestell (30) den Aufnahmebehälter (1) frei auf­ gestellt trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportmittel für den Aufnahmebehälter (1), z. B. Rollen (3, 3′), Räder, Walzen, Ketten oder Kufen (31) an einem Rahmengestell (30) angeordnet sind und daß das Rahmengestell (30) mit dem Aufnahmebehälter (1) fest ver­ bunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) oben offen ausgebildet ist und daß die Offenseite (4) durch einen steck- oder schwenkbaren Deckel (5) wahlweise verschließbar oder freigebbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite des Aufnahmebehälters (1) als Offenseite ausgebildet und die Offenseite durch eine als Türe die­ nende steck- oder schwenkbare Seitenwand (1′′′) wahlweise verschließbar oder freigebbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Offenseiten des Aufnahmebehälters (1) durch ein als Schließkörper dienendes roll- oder faltba­ res Bauelement übergreifbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) stapelbar übereinander innen mindestens zwei Gefachböden (8, 8′) od. dgl. für die Unter­ bringung der Hilfs- und Rettungsmittel (13-29′) aufnimmt, die im Abstand voneinander und gemeinsam auf die Bodenin­ nenfläche (1′′) im Abstand von dieser stützbar sind und daß die Gefachböden (8, 8′) einzeln getrennt oder mitein­ ander gleichzeitig über die Offenseite aus dem Aufnahme­ behälter (1) aushebbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) stapelbar übereinander eine Anzahl, insbesondere drei Gefachböden (8) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gefachböden (8, 8′) als Schubladen aus­ gebildet sind, die auf an den geschlossenen Seitenwandun­ gen des Aufnahmebehälters (1) angeordneten Schienen, Lei­ sten od. dgl. frei verschiebbar abgestützt sind und auf den Schienen über eine seitliche Offenseite des Aufnahme­ behälters (1) einzeln oder gemeinsam ausziehbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch teleskopartig ausgebildete Schienen als Träger für die Schubladen (8).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schienen mit einer Teillänge über die seit­ liche Offenseite aus dem Aufnahmebehälter (1) ausziehbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, 3 und 4, gekennzeichnet durch zwei paarweise im Abstand hintereinander unmittel­ bar am Aufnahmebehälter (1) oder dem Rahmengestell (30) angeordnete Transportmittel, z. B. Rollen (3, 3′), Räder, Walzen, von denen ein Transportmittelpaar (3′) lenkbar oder schwenkbeweglich und das Andere (3) fest am Aufnah­ mebehälter (1) oder Rahmengestell (30) angreift.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens ein Transportmittelpaar (3) bzw. (3′) vermittels einer am Aufnahmebehälter (1) oder Rahmenge­ stell (30) gelagerten Handhabe, z. B. Griff, über ein Ge­ stänge, Seilzug od. dgl., betätigbare Bremseinrichtung be­ einflußbar und feststellbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß Handgriff und Gestänge, Seilzug od. dgl. entgegen einer Rückstellkraft aus der Bremsstellung in die Freiga­ bestellung überführbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gefachböden (8, 8′) oder Schubladen nach Anwen­ dungsbereichen geordnet Rettungsgeräte (13-29′), insbe­ sondere pneumatischer, hydraulischer oder allgemeiner Art aufnehmen und daß die Rettungsgeräte durch Halterungen od. dgl. an den Gefachböden (8, 8′) oder Schubladen frei­ gebbar fixiert sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, 8, 9, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) außen Trage­ griffe (34) od. dgl. und/oder Einhängeösen (35) für Hebe­ zeuge, z. B. Seile, Ketten od. dgl. aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Deckel (5) bzw. die steck- oder schwenkbare Seitenwand (1′′′) des Aufnahmebehälters (1) Verschlußelemente zur diebstahlssicheren Unterbringung der Rettungsgeräte im Aufnahmebehälter (1) aufweisen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 5, 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der Aufnahmebehälter (1) an Seitenwandungen oder am Deckel außen Halterungen (34) für die Befestigung von Hilfsmitteln und Rettungsgeräten größerer Länge, z. B. Leitern, Tragbaren od. dgl., aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 5, 6, 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) innenseitig an den Seitenwandungen oder der Deckel (5) Halterungen, insbe­ sondere zur Fixierung flexibler Hilfsmittel und Rettungs­ mittel, z. B. von Lösch- oder Isolierdecken od. dgl. auf­ weist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (1) innen benachbart neben den Gefachböden (8, 8′) oder Schubladen ein vertikal über die Innenhöhe des Aufnahmebehälters durchgehendes Gefach (10), insbesondere zur stellbaren Aufnahme von Rettungs­ geräten, z. B. Gas- oder Lufthochdruckflaschen (12), auf­ weist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 9, 10, 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Aufnahmebehälter als aufrecht stehender Schrank (32) ausgebildet ist, der vorderseitig durch Tü­ relemente (33) verschließbar ist und schrankfeste oder verschiebliche Schubladen aufnimmt, die der Unterbringung bzw. Halterung von Hilfs- und Rettungsgeräten dienen.
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